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Tag Archives: Logo

17Aug2016

Schwarz/Weiß-Logos decken nicht mehr alle Farben ab

Nach neuen Richtlinien kann für Markeninhaber von Schwarz/Weiß-Logos, die ihr eigenes Logo aber in Farbe verwenden, der Markenschutz in Gefahr sein.

Der Schutzumfang einer Wort-/Bildmarke in schwarz/weiß ist neuerdings in unterschiedlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Es gilt, dass eine Anmeldung eines Schwarz/Weiß-Logos nicht mehr die Verwendung aller Farben abdeckt.

Bislang hatten Markeninhaber einen großen Spielraum. Es spielte keine Rolle, ob man zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht wusste, in welcher Farbe man sein Logo nutzen möchte. Die einfache Anmeldung in schwarz/weiß reichte aus, um jegliche Verwendung des Logos zu schützen.

Nach neuen Richtlinien ist diese Deckung einer Anmeldung einer Wort-/Bildmarke in schwarz/weiß für alle Farben nicht mehr gegeben. Es gilt somit auch „schwarz/weiß“ als Farbe.

Die neuen Richtlinien berühren in erster Linie das „Prioritätsprinzip“, den Gebrauch und den Schutzumfang einer Marke im Falle von Konflikten. Deshalb:

Es ist nicht völlig ausgeschlossen, seine Marke in schwarz/weiß anzumelden und in unterschiedlichen Farben zu nutzen. Nach Gesprächen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt wäre es sehr unwahrscheinlich ein Widerspruchsverfahren zu verlieren, wenn ein Mitstreiter das gleiche Logo mit dem gleichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anmeldet.

Demnach ist es ratsam, sich im Zweifel mit dem DPMA über den Schutzumfang in Verbindung zu setzen.

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